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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - die Ausfüllhilfe

  • Autorenbild: Jasmin Schockenbaum
    Jasmin Schockenbaum
  • 23. Juli 2023
  • 8 Min. Lesezeit

Super! Du hast dich dazu entschieden bei uns als Freiberufler zu arbeiten.

Aber jetzt kommen dir die ganzen Fragen zum Finanzamt und wo du dich überall anmelden musst? Du fühlst dich wie die Dame im Foto?

Keine Sorge - Wir wissen, dass das Thema Steuern oft überwältigend sein kann. Daher möchten wir dich mit diesem Guide unterstützen und dir helfen, das Anmeldechaos zu bewältigen.

Frau schaut verzweifelt auf ihren Laptop MacBook. An der Seite liegt eine Brille und ein Handy iPhone


Was erwartet dich in diesem Post?


Der Weg in die Selbstständigkeit ist nicht immer leicht und irgendwie kommt alles auf einmal. Deshalb wollen wir dir helfen bei deinen ersten Schritten.

Einer der wichtigsten Aspekte hat mit dem Finanzamt zutun.

In diesem Guide möchten wir dir helfen dich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auseinander zu setzen. Es ist ein grundlegendes Formular für die Freiberuflichkeit.



Wer muss diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und warum?


Als Freiberufler bei uns benötigst du keine Gewerbeanmeldung, da du nicht gewerbetreibend bist. Allerdings ist es wichtig, dass jede Person, die sich selbstständig machen möchte - auch als Freiberufler - den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt.

Sonst könnte es ziemlich böse mit dem Finanzamt enden.

Dieser Fragebogen bildet die Grundlage für die steuerliche Registrierung und hilft dem Finanzamt dabei, festzulegen, ob, wofür und in welcher Höhe Steuern gezahlt werden müssen.


Es ist sehr wichtig, den Fragebogen so wahrheitsgetreu wie möglich auszufüllen, um mögliche Steuerprobleme zu vermeiden. Durch korrekte Angaben kannst du sicherstellen, dass du nicht für etwas zahlst, was du eigentlich nicht müsstest.

Uns pass auf! Du hast zwei bis drei Wochen Zeit, den Fragebogen nach Aufnahme deiner Tätigkeit auszufüllen. Dabei muss der Zugang zum Steuerportal ELSTER auch beantragt werden.


Unser Guide soll dir Schritt für Schritt dabei helfen, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt und vollständig auszufüllen, damit du mit einem guten Gefühl in deine freiberufliche Tätigkeit starten kannst. Mach dich bereit für einen reibungslosen Start in die Welt der Steuern!



Wo fängt man an?


Im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung und der Gründung eines Unternehmens, muss man als Freiberufler selbst das Ruder in die Hand nehmen.

Eine Option besteht darin, den Fragebogen selbst beim Finanzamt anzufordern. Eine andere Möglichkeit ist die Registrierung über ELSTER, das elektronische Steuerportal. Normalerweise sendet das Finanzamt nach deiner Anforderung per Post ein Schreiben, in dem du dazu aufgefordert wirst, den Fragebogen über ELSTER auszufüllen. Wenn du dennoch lieber auf Papier ausfüllen möchtest, musst du dies entsprechend begründen, was sich als schwierig erweisen kann. Wenn das für dich zu viel Aufwand ist, kannst du natürlich auch jemanden dafür bezahlen, dies für dich zutun.


Unser Weg ist die ELSTER Registrierung. Es gibt unterschiedliche Wege, um dich auf dem Steuerportal zu verifizieren.

  • Zertifikatsdatei

  • Personalausweis mit Lesegerät und der App

  • Sicherheitsstick (muss extra gekauft werden)

  • Signaturkarte (meist Steuerberater)

Wir empfehlen entweder die Verwendung der Zertifikatsdatei oder, falls du bereits die benötigten Geräte hast, die Nutzung des Personalausweises mit Lesefunktion. Bitte beachte, dass die Bereitstellung von Stick und Zertifikatsdatei bis zu zwei Wochen dauern kann. Daher kümmere dich möglichst frühzeitig darum.


Indem du dich frühzeitig registrierst und die erforderlichen Verifizierungsschritte durchführst, kannst du sicherstellen, dass du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zeitnah und korrekt ausfüllen kannst.




Die häufigsten „Fehler“


Mach dich bereit, deine Erkenntnisse haargenau zu erklären! Beginne zum Aufwärmen mit einem oder zwei prägnanten Einleitungssätzen und teile dann dein ganzes Wissen mit deinem Publikum.


Zu den häufigsten Fehlern gehören die Gewinnprognosen. Diese werden oft viel zu hoch angesetzt. Oft fängt man nicht direkt mit 20 Zeitstunden die Woche an. Man arbeitet sich langsam hoch.

Beim Ausfüllen des Fragebogens verlangt das Finanzamt Prognosen für das erste und das folge Jahr. Auf dieser Grundlage werden die Steuervorauszahlungen für das Quartal festgelegt. Also was man alle 3 Monate vorauszahlen müsste. Wenn du jedoch unter 22.000€ (Stand 2023) im Jahr bleibst. Bist du noch umsatzsteuerbefreit.


Hast du erstmal deinen Betrag zu hoch angesetzt und du merkst, dass du gar nicht auf diese Werte kommst, musst du eine Herabsetzung deiner Beträge wieder separat beantragen.


Ein weiteres Problem ist die Soll- oder Ist-Versteuerungsauswahl.

Bei der Soll-Versteuerung bezahlst du direkt die Umsatzsteuer in deiner Voranmeldung. Egal ob dein Schüler bereits gezahlt hat oder nicht.

Bei der Ist-Versteuerung musst du nur die Umsatzsteuerzahlen, die tatsächlich anfällt, also die der Schüler bereits bezahlt hat.

Wenn du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst, ist dies aber oft gar nicht notwendig, da du keine Umsatzsteuer abführen musst.


Der letzte „Fehler“, der gemacht wird ist, sein normales Girokonto für die Betrieblichen Zwecke zu nutzen. Einige Girokonten-Anbieter erlauben dies nämlich nicht einmal. In einigen Fällen besteht auch eine Geschäftskontopflicht! Außerdem hätte das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung komplette Einsicht in all deine privaten Zahlungen. Im Endeffekt kannst du dies aber alles selbst entscheiden. Die meisten Tutoren benutzen anfangs aber noch ihr normales Girokonto.



Die Ausfüllhilfe


Nun zum eigentlichen Teil, weshalb du wahrscheinlich hier bist.

Ab hier begleiten wir dich Schritt für Schritt durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Vergiss aber nicht, dass jede Person ein individueller Fall ist und wir dir hier nur grob versuchen zu zeigen, was bei den meisten relevant war.


Und schonmal kurz vorweg: Du kannst jeder Zeit das Dokument speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren. Du musst es nicht in einer Sitzung ausfüllen.



Zunächst musst du das Dokument finden.

Dafür loggst du dich bei ELSTER ein und findest auf der rechten Seite den Reiter "Formulare und Leistungen". Klicke darauf und wähle dann "alle Formulare". Mittig ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

Dies einmal ausgeklappt wählst du „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ aus.

Übersicht aller Formulare bei ELSTER

Wenn du noch keine Steuernummer hast, (was wahrscheinlich der Fall ist, sonst hättest du diesen Antrag schonmal ausgefüllt), dann wähle im nächsten Fenster „neue Steuernummer beantragen“ aus. Achtung es ist nicht die „Steueridentifikations-Nummer“ (Steuer-ID).


Der Anfang ist noch nicht sehr kompliziert.

Zunächst wählst du dein Bundesland und dann das für dich zuständiges Finanzamt aus. Falls du dir da unsicher bist, gib einfach in deiner Suchmaschine - “deinen Ort“ + Finanzamt - ein und es wird dir vorgeschlagen. Das blaue „?“ könnte dir hier auch helfen.


Auf der nächsten Seite kommen alle persönlichen Angaben von dir.


Angaben zur Person

Hier bei 11 Identifikationsnummer, musst du dieses Mal deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eingeben.

Wenn du bereits gearbeitet hast, ist sie auf deiner Lohnabrechnung drauf. Ansonsten müsstest du sie mal per Post bekommen haben. Hast du sie nicht mehr parat, rufe bei deinem zuständigen Finanzamt an.


Die folgende Seite ist nur auszufüllen, wenn du verheiratet bist. Ansonsten gehe weiter.


Die 3. Seite ist für deine Bankdaten.

Da müsstest du einmal auf „weitere Daten hinzufügen“ klicken und dann öffnet sich diese Maske.


Eintrag Bankkonto

Wenn du nur geringe Beträge hast, kannst du einfach dein normales Bankkonto verwenden.

Arbeitest du aber hauptsächlich nur als Freiberufler, könntest du in Erwägung ziehen ein Geschäftskonto zu eröffnen. Der Vorteil dabei ist, dass du bei einer möglichen Einsichtnahme durch das Finanzamt in deine geschäftlichen Transaktionen nicht deine gesamten privaten Einkäufe offenlegen musst.


Nach dem Ausfüllen, vergiss nicht auf „Eintrag übernehmen“ zu klicken.


Die 4. Und 5. Seite musst du auch nur ausfüllen, wenn dir jemand beim Antrag geholfen hat und du eine Vollmacht vergibst. Deshalb überspringe diese Seite einfach.


Seite 6 ist auch nur auszufüllen, wenn du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist und insbesondere, wenn du dein Finanzamt wechseln musstest. Ansonsten gehe einfach weiter.


Jetzt wird es spannend. Seite 7 fragt dich nach deiner Tätigkeit.


Angaben zum Unternehmen

Bei Art der Tätigkeit reicht es aus, wenn du „Online-Nachhilfelehrer:in“ schreibst. Du kannst es natürlich noch weiter ausführen, ist aber kein muss.

„Unternehmensbezeichnung“ kannst du leer lassen oder du schreibst einen Namen für deine Firma auf. Hier ein paar Beispiele:

  • Otto Müller – Gerüstbau,

  • Imbiss „Balkangrill“, Inhaber Horst Spies,

  • Friedrich Spanisch – Übersetzungen,

  • Hofgut „Jotwede“, Inhaber Harald Schauinsland


Beim Datum kannst du den Tag eintragen, an dem der Dienstvertrag unterzeichnet wurde. Einige runden das Datum möglicherweise auf den Monatsanfang zurück, um sich das Datum besser merken zu können. Beachte jedoch, dass dies rechtliche Fragen aufwerfen kann und es ratsam ist, sich über die genauen Vorschriften in deinem Land oder deiner Region zu informieren.


Folgend kannst du bei der „Adresse“ deine Heimadresse angeben, es sei denn, du mietest einen separaten Büroraum für deine Tätigkeit an.


Seite 8 kannst du wieder überspringen, da du als Einzelunternehmer auch deine Geschäftsleitung bist.


Seite 9 kommt wahrscheinlich auch nicht für dich in Frage, aber wenn du mehrere Betriebsstätten hast, müssen diese separat angeben werden. Betriebsstätten sind bspw. Verkaufsräume oder Werkstätten. Stellst du also ein Produkt an einem Ort her, verkaufen es aber an einem anderen, hast du zwei Betriebsstätten. Ansonsten ist es wieder deine Heimadresse.


Handelsregistereintrag

In Seite 10 geht es um die Eintragung ins Handelsregister.

Als Online-Nachhilfelehrer:in hast du dies aber nicht. Also trägst du bei 84 und 85 „Nein“ ein und lässt alles andere frei.



Gründungsform


Auf Seite 11 geht es um deine Gründung. Da reicht auch das Datum des unterschriebenen Vertrages und du wählst „Neugründung“ aus. Alles andere kannst du wieder überspringen.



Bisherige betriebliche Verhältnisse

Auf Seite 12 kann ich dir leider nicht viel helfen. Wenn du aber kein vorheriges Unternehmen hattest oder an einer Gesellschaft beteiligt warst, musst du dieses Feld nicht ausfüllen.


Danach geht es weiter auf Seite 13 – Angaben zum Konzern. Dies musst du nicht ausfüllen.


Seite 14 erfordert etwas mehr Aufmerksamkeit. Hier sind die Angaben hypothetisch und es geht um verschiedene Kategorien wie Land- und Forstwirtschaft (107) und Gewerbebetrieb (108). Da du als selbstständiger Nachhilfelehrer in Zusammenarbeit mit uns tätig bist, fällt deine Tätigkeit wahrscheinlich unter die Kategorie "Selbstständige Arbeit (108)". Du musst dann auch nur dieses ausfüllen und alles andere lässt du leer, oder schreibst „0€“ hinein.


Auf dieser Seite musst du eine Schätzung deines Einkommens für das aktuelle und das nächste Jahr angeben. Du kannst es dir selbst ausrechnen. Wie viele Stunden möchtest du pro Woche/Monat arbeiten? Was möchtest du im Monat verdienen?


Hier einige Beispiele:

1)

Ich möchte 2 Schüler die Woche unterrichten, mit je einer Doppelstunde.

Also sind das 4 x 45 min /Woche (3 Zeitstunden/Woche). Für 45min bekomme ich 11,25€. Also bekomme ich jede Woche 45€. Das Jahr hat 52 Wochen. Also bekomme ich 2340€ im Jahr.

(Schüler) x (Lektionen je Schüler) x (Honorar) x (Wochen im Jahr)

2 x 2 x 11,45€ x 52 = 2340€


2)

Mit 6 Schülern Doppelstunden (12 Lektionen = 9 Zeitstunden) die Woche würde die Rechnung so aussehen:

6 x 2 x 11,45€ x 52 = 7144,80€



3) Ich möchte 520€ pro Monat verdienen, dann rechne ich 520€ x 12 = 6240€


Es ist wichtig, ehrlich zu dir selbst zu sein und konkrete Zahlen zu verwenden. Du kannst dir jedoch einen gewissen Spielraum geben, zum Beispiel wenn du in den Ferien zusätzliche Schüler unterstützt oder eine Sonderzahlung, einen Bonus erhältst. Runde die Zahlen ggf. auf, aber bleibe dabei realistisch. Denke daran, dass deine tatsächlichen Einnahmen von verschiedenen Faktoren abhängen können und du deine Schätzungen bei Bedarf anpassen kannst. Das Finanzamt berechnet auf diesen Grundlagen immerhin deine zuzahlenden Steuern.


So, es geht weiter, immer noch auf derselben Seite. Wenn du kein Kapitalvermögen hast, Rente beziehst oder Räume vermietest kannst du zum Seiten ende springen.

Hier geht es um deine Ausgaben. Dinge wofür du bereits Steuern gezahlt hast und diese in den Berechnungen abgezogen werden. Das gilt zum Beispiel für Versicherungen, Rentenbeiträge, Kinderbetreuung, Unterhalt, Spenden oder Kirchensteuer.



Angaben zur Gewinnermittlung

Und auf geht es zu Seite 15 - Angaben zur Gewinnermittlung.

In Zeile 116 wählst du nun Einnahmeüberschussrechnung (EÜR).

Beim abweichenden Wirtschaftsjahr wählst du „Nein“ aus.


Seite 16 überspringst du wieder.


Auf Seite 17 trägst du in Zeile 120 die Zahlen „0“ ein, außer du stellst selbst noch jemanden ein. Alles andere lässt du wieder frei.


Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Auf Seite 18 kannst du im ersten Teil wieder bei allem „Nein“ anklicken.



Summe der geschätzten Umsätze und die Kleinunternehmerregelung


Im zweiten Abschnitt trägst du dieselben Zahlen ein, die du vorher ausgerechnet hattest.

Wenn du unter 22.000€ im Jahr 2023 bleibst (was sehr wahrscheinlich der Fall ist). Nimm die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Setzte dafür ein Häkchen in Zeile 131.

Wenn du dies in Anspruch nimmst, kannst du alles andere wieder überspringen.


Seite 19, 20, 21,22 und 23 überspringen wir auch. Außer du möchtest etwas dort auswählen.


Und schon sind wir durch! Du hast es geschafft.


Eine Gruppe von 4 Personen gibt sich ein High-Five. Sie befinden sich in einem gefüllten Raum mit Büchern. Alle sind glücklich.


Unser Fazit


Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ausgefüllt und deine freiberufliche Tätigkeit als Tutor kann richtig durchstarten. Wir hoffen, dass unser Guide dir bei den ersten Schritten geholfen hat und du nun selbstbewusst in die Welt der Steuern eintrittst. Denk daran, dass jeder individuelle Fall unterschiedlich sein kann, und wenn du noch unsicher bist, zögere nicht, dein zuständiges Finanzamt oder deinen Steuerberater zu kontaktieren. Wir wünschen dir viel Erfolg und Freude bei deinem Abenteuer als selbstständiger Tutor bei Tutormatics.de!


Bitte beachte, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Informationen und Hilfestellungen, die hier gegeben werden, allgemeiner Natur sind und nicht auf jeden individuellen Fall zutreffen können.


Jeder Fall ist einzigartig und kann spezifische Umstände, Gesetze und Regelungen beinhalten, die hier nicht berücksichtigt werden können. Es wird daher dringend empfohlen, sich bei konkreten steuerlichen Fragen an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


Der Zweck dieser Informationen ist es, als allgemeine Orientierungshilfe zu dienen und dir einen Überblick über mögliche Vorgehensweisen zu geben. Es liegt in deiner Verantwortung, die Informationen zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, die für deine persönliche Situation angemessen sind.


Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du deine steuerlichen Pflichten korrekt erfüllst und eventuelle Risiken oder Probleme vermeidest.


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