Wie läuft das mit den Steuern?
- Jasmin Schockenbaum
- 23. Juli 2023
- 3 Min. Lesezeit
als freiberuflicher Tutor bei Tutormatics.de
Herzlich willkommen im Tutorversum, der spannenden Welt für engagierte Tutoren und Lernbegeisterte! Bei tutormatics.de hast du die Möglichkeit, als freier Mitarbeiter selbstständig zu agieren und deine Leidenschaft fürs Unterrichten auszuleben.
Doch wie läuft das eigentlich mit den Steuern? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel und führen dich durch den Steuerdschungel, damit du deine Tätigkeit als Tutor ganz unbeschwert genießen kannst.

Als Freiberufler bei tutormatics.de
Bei tutormatics.de arbeitest du nicht als fester Angestellter. Vielmehr handelst du als freier Mitarbeiter und bist somit selbstständig.
Deine erste Frage ist vermutlich, ob du einen Gewerbeschein beantragen muss.
Nein - Für die alleinige Arbeit hier bei tutormatics.de benötigst du kein Gewerbe oder Gewerbeschein, denn Nachhilfe ist keine gewerbliche Tätigkeit. Als Tutor übst du eine unterrichtende Tätigkeit aus und bist somit freiberuflich tätig. Das Finanzamt möchte jedoch an dieser Stelle, dass du eigenständig den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllst. Wenn du dabei Hilfe benötigst, haben wir für dich einen anderen Blogpost für dich erstellt. Damit du dich als Tutor nicht mit der Steuer alleingelassen fühlst.
Einkommenssteuer und Steuerfreibetrag
Du hast schonmal etwas von Steuerfreibeträgen für die Einkommenssteuer gehört?
Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt (vgl. Bundesfinanzministerium, 2023).
Zurzeit liegt der Betrag für Singles bei 10.908€ im Jahr. 2024 soll dieser auf 11.604€ angehoben werden.
Du hast neben der Nachhilfe noch einen weiteren Minijob? Das ist gar kein Problem und wirkt sich nicht auf deine Steuern aus. Denn dein erster Minijob wird vom Arbeitgeber Pauschal mit 2% versteuert, diese zahlt meistens er. Deinen ersten Minijob musst du auch oftmals nicht in deiner Steuererklärung am Ende des Jahres angeben. Hast du jedoch weitere (Mini-) Jobs, so zählen diese zum Grundsteuerfreibetrag dazu. Du bist selbst dafür verantwortlich deine Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Genauso musst du dich um deine eventuellen steuerlichen Pflichten selbst kümmern.
Neben diesem Grundfreibetrag gibt es auch noch andere Freibeträge die für dich interessant sein könnten:
der Lohnsteuerfreibetrag
der Kinderfreibetrag
der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
der Rentenfreibetrag
der Behindertenfreibetrag
Es gibt auch noch einen Sparerpauschbetrag auf Kapitaleinkünfte. Der gilt für alleinstehende 1000€ und für verheiratete 2000€ und man bespricht das direkt in der Bank.
So viel zu der Einkommenssteuer, aber was ist mit der Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
Die Umsatzsteuer ist ein weiterer steuerlicher Aspekt, den du als Tutor berücksichtigen musst. Aber keine Sorge, es gibt eine vorteilhafte Regelung für dich! Verdienst du im Jahr unter 22.000€, kannst du von der "unechten Steuerbefreiung" profitieren und unter die "Kleinunternehmerregelung" fallen.
Das bedeutet, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist, solange deine Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, musst du auf allen deinen Rechnungen explizit darauf hinweisen. Dafür kannst du einfach einen der folgenden Sätze in deine Rechnung einfügen:
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Dieser Hinweis ist entscheidend, um den Betrag ohne Vorsteuerabzug zu erhalten. Dann ist nämlich das was auf der Rechnung steht, genau der Betrag den du erhälst. So behältst du den vollen Überblick über deine Einnahmen und kannst und dich voll und ganz auf das Lehren und Lernen konzentrieren.
Abschließende Worte
Hier sind einige Punkte, die ich leider nicht beantworten kann, wie etwa deine spezifische Situation beim Bezug von BAfög. Da BAfög individuell berechnet wird, ist es wichtig, dass du dich darüber informierst, ab welchem Betrag pro Monat deine Leistungen gekürzt werden könnten. In den meisten Fällen bleiben Einnahmen bis zu 520€ im Monat jedoch ohne Kürzungen.
Es ist dennoch ratsam, dein Finanzamt über deine freiberufliche Tätigkeit zu informieren. Melde dich unbedingt beim Finanzamt, wenn du mehr als 520€ im Monat verdienst, um eventuelle steuerliche Pflichten im Blick zu behalten.
Dieser Blogpost richtet sich vor allem an nichtverheiratete Schüler, Studenten oder Arbeitslose mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Wenn du bereits einen Arbeitsvertrag hast, ist es empfehlenswert, zunächst mit deinem Arbeitgeber über die Aufnahme weiterer Tätigkeiten zu sprechen.
Abschließend sei gesagt, dass alle Angaben in diesem Beitrag ohne Gewähr sind. Falls du noch unsicher bist, empfehle ich dir, dich an dein zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden. Deine finanzielle Sicherheit ist wichtig, und wir unterstützen dich gerne dabei, sie im Tutorversum im Auge zu behalten.



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